Krankenkasse & Verordnungen

Krankenkasse, Zusatzversicherung & Verordnungen

In bestimmten Fällen kann deine Zusatzversicherung einen Teil der Kosten für eine podologische Behandlung übernehmen. Dafür benötigst du in der Regel eine ärztliche Verordnung.

Auf dieser Seite findest du die wichtigsten Informationen sowie die entsprechenden Formulare zum Download. So kannst du dich einfach vorbereiten, bevor du einen Termin vereinbarst oder eine Behandlung bei deiner Zusatzversicherung einreichst.

Wenn du unsicher bist, ob deine Versicherung die Behandlung übernimmt, kläre dies am besten direkt mit deiner Krankenkasse.

Damit deine Zusatzversicherung eine podologische Behandlung prüfen kann, benötigst du in der Regel eine ärztliche Verordnung.

So gehst du vor:
  1. Formular herunterladen
  2. Vom Hausarzt oder Facharzt ausfüllen lassen
  3. Termin in meiner Praxis vereinbaren
  4. Nach der Behandlung erhältst du eine Quittung zur Einreichung bei deiner Zusatzversicherung
Dieses Informationsblatt richtet sich an Ärztinnen und Ärzte und erklärt die Voraussetzungen für podologische Verordnungen im Rahmen von Zusatzversicherungen.
Meine Praxis ist bei verschiedenen Zusatzversicherungen anerkannt.

Mit diesem Dokument kannst du deiner Versicherung bestätigen, dass die Behandlung durch eine anerkannte Podologin EFZ erfolgt.

Hier findest du eine Übersicht der Zusatzversicherungen, welche podologische Behandlungen gemäss Modell des Vereins Podologie EFZ Schweiz unterstützen.

Hinweis: Wenn deine Zusatzversicherung nicht auf dieser Liste aufgeführt ist, kannst du die Verordnung trotzdem einreichen. Eine Kostenübernahme ist jedoch nicht garantiert und wird von der jeweiligen Versicherung individuell geprüft.